Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen und ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland benötigen, ist in der Regel die Anerkennung Ihrer Qualifikationen, insbesondere Ihres akademischen Abschlusses und Ihrer beruflichen Qualifikationen, erforderlich. In jedem Fall ist dies hilfreich, möglicherweise sogar notwendig, damit Arbeitgeber Ihre Qualifikationen bei der Jobsuche bewerten können.
Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit in der Türkei in Deutschland ausüben möchten, müssen Sie einen Anerkennungsprozess durchlaufen. Eine ausländische berufliche Qualifikation ist in Deutschland rechtlich gleichwertig mit einer deutschen beruflichen Qualifikation.

